Versicherungen und Finanzen: Was ändert sich 2017?

    Nutzen Sie die Neuregelungen zu Ihrem Vorteil

    Im Jahr 2017 kommt in Sachen Versicherungen, Finanzen und Vorsorge wieder eine Flut an Neuerungen auf Sie zu. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Neuregelungen und Änderungen für Sie zusammengefasst. Holen Sie das Beste für sich heraus.


    Finanzen und Versicherungen

    Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt

    Ab 2017 sinkt der Garantiezins für klassische Lebens- oder Rentenversicherungen, die neu abgeschlossen werden, von 1,25 auf 0,9 Prozent. Da die Versicherten aber auch vermehrt an den Überschüssen der Versicherer beteiligt werden, wird die Senkung des Garantiezinses abgefangen. 

    Steigende Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger

    Ab Januar 2017 erhalten Hartz-IV-Empfänger mehr Geld:

    • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 291 anstatt 270 Euro.
    • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten 311 anstatt 306 Euro.
    • Erwachsene erhalten 409 anstatt 404 Euro.
    • Bei Paaren sind es 368 anstatt 364 Euro.

    Steuern

    Gut für Geringverdiener: Freibeträge steigen zum 1.1.2017

    2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro und beträgt dann 8.820 Euro. Geringverdiener profitieren außerdem vom steigenden Kinderfreibetrag (er erhöht sich um 108 Euro auf 4.716 Euro) und vom Kinderzuschlag, der 2017 um 10 Euro pro Monat steigt.

    Neue Fristen für Steuererklärungen

    Für Steuererklärungen für das Jahr 2017 gelten neue Fristen:

    • Steuererklärungen (selbst eingereicht): bis zum 31. Juli des Folgejahres, d. h. für die Steuererklärung 2017 ist der Juli 2018 die Abgabefrist
    • Erklärung durch einen Steuerberater: bis zum Februar des übernächsten Jahres
    • Pflicht-Steuererklärung: bis 31. Mai 2017

    Spendenbelege müssen nicht mehr eingereicht werden

    Zukünftig müssen Nachweise für Spenden oder Mitgliedschaftsbeiträge nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden. Es gilt nur noch eine Aufbewahrungspflicht bis zum Ende des Jahres, in welchem der Steuerbescheid zugegangen ist, weil das Finanzamt die Nachweise anfordern kann.

    Höhere Umzugspauschale

    Wer berufsbedingt umzieht, kann ab Februar 2017 höhere Beträge in der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt für Paare, Singles und auch für Familienmitglieder.


    Altersvorsorge

    Beitragsbemessungsgrenze steigt bei Rentenversicherung

    Ab 1.1.2017 gelten in der Renten- und auch der Arbeitslosenversicherung höhere Beitragsbemessungsgrenzen:

    • alte Bundesländer: 6.350 Euro brutto im Monat (vorher 6.200 Euro)
    • neue Bundesländer: 5.700 Euro brutto im Monat (vorher 5.400 Euro). Wer gut verdient und über diesen Betrag kommt, zahlt bis zu 28 Euro mehr im Monat.

    Betriebliche Altersvorsorge: höherer Betrag förderfähig

    In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) steigen ab 2017 die förderfähigen Beträge. 254 Euro jedes Monatslohns können dann ohne den Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen eingezahlt werden.

    Rürup-Rente bringt mehr Steuervorteile

    Ab 2017 können Ledige Beitragszahlungen bis zu 23.632 Euro und Ehepaare mit zwei Verträgen bis zu 46.724 Euro für die Rürup-Rente (Basis-Rente) steuerlich anrechnen lassen. 84 Prozent der Beträge wirken sich auf die Steuer aus, d. h. ab 2017 können sich Einzahlungen bis zu 19.624 bzw. 39.248 Euro steuermindernd auswirken.

    Flexibler Renteneinstieg: ab 1.1.2017 mehr Zuverdienst möglich

    Wer nicht bis zum 67. Lebensjahr voll arbeiten möchte, kann ab 1.1.2017 mit der Flexi-Rente mehr dazuverdienen. Bislang war ein Zuverdienst von bis zu 6.300 Euro möglich.

    Diese Obergrenze gilt zwar immer noch, aber neu ist: Wer die Zuverdienst-Grenze überschreitet, bekommt nur 40 Prozent seines Einkommens auf die Rente angerechnet – nicht wie vorher bis zu 100 Prozent.


    Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Gesetzliche Krankenkassen gestalten Zusatzbeitrag variabel

    Der durchschnittliche Krankenkassenzusatzbeitrag wird auch 2017 bei 1,1 Prozent liegen. Doch die einzelnen Krankenkassen müssen sich nicht an diese Vorgabe halten und können ihren Zusatzbeitrag individuell gestalten.

    Höhere Beitragsbemessungs- und Verdienstgrenze

    Wer gut verdient und über die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung kommt, zahlt 2017 im Monat 9,50 Euro mehr. Die Grenze wird 2017 von 4.237,50 auf 4.350 Euro brutto im Monat steigen (52.200 Euro im Jahr). Außerdem erhöht sich 2017 die Verdienstgrenze, ab der Arbeitnehmer sich auch privat krankenversichern können, auf 4.800 Euro im Monat.

    Pflegeversicherung wird teurer und besser

    2017 werden die Leistungen der Pflegeversicherung ausgebaut: Die drei Pflegestufen werden ab Januar durch fünf Pflegegrade ersetzt. Im Zuge dessen erhalten viele Pflegebedürftige mehr Geld.

    Außerdem sind dann Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gleichgestellt mit Personen mit körperlichen Einschränkungen. Pflegepersonen werden in der Rentenversicherung besser abgesichert.

    Mit den Verbesserungen wird die Pflegeversicherung auch teurer:

    • allgemeiner Beitragssatz: 2,55 Prozent (+ 0,2 Prozentpunkte)
    • Beitragssatz für Kinderlose: 2,8 Prozent (+ 0,25 Prozentpunkte)

    Familie

    Trennungskinder bekommen mehr Geld

    Für Kinder mit Anspruch auf Unterhalt werden ab 1.1.2017 die Mindestbedarfssätze angehoben – bei gleichbleibendem Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen.

    Kinderbetreuungsgeldkonto für Geburten ab März

    Eltern, deren Kind ab dem 1.3.2017 geboren wird, steht ein flexibles Kinderbetreuungsgeld-Konto zur Verfügung. Dieses ersetzt die vier Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen.

    Nutzen Sie die Neuerungen zu Ihrem Besten

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